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Häufige Fragen zur Entlassung aus dem Klinikum Dritter Orden
Was muss ich tun, wenn ich entlassen werde?
Am Tag der Entlassung melden Sie sich in der Kasse, Nähe Haupteingang ab. Falls keine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht vorliegt, müssten Sie hierbei bitte auch, Ihre gesetzliche Zuzahlung entrichten. Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung der Krankenhauszuzahlung seit dem 01. Januar 2010 hat der Gesetzgeber die Einziehung der Zuzahlung vollständig auf die Krankenhäuser übertragen.
Denken Sie bitte ebenfalls daran, Ihr Telefon abzumelden und abzurechnen. Dafür stehen im Eingangsbereich sowie auf einigen unserer Stationen Automaten bereit.
Kann mir die Klinik auch noch nach meiner Entlassung helfen?
Diabetesschulung, Stillberatung, Hilfe bei der Wundversorgung, Probleme bei der Pflege von chronisch kranken Kindern oder Frühgeborenen – das Klinikum steht Ihnen mit unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten und fachlichen Diensten zur Seite. Informationen erhalten Sie während Ihrer Zeit in der Klinik jeweils über die Soziale Beratung in der Erwachsenenklinik und in der Kinderklinik.


